Hafenordnung

  • 1.    Bezug und Wechsel von Liegeplätzen: 
  • Der Bezug des eigenen Liegeplatzes kann ohne Meldung an den Hafenmeister erfolgen, sofern dieser frei ist. Ist der Platz belegt, sollte der Hafenmeister min. zwei Tage im Voraus informiert werden, dass man seinen Platz beziehen möchte. 
  • Der Wechsel des Stegliegeplatzes ist mit dem Hafenmeister im Vorfeld zu klären. Hafenmeister vor Bezug des Stegliegeplatzes informieren.
  • 2. Fachgerechte Sicherung des Bootes:
  • Jedes Boot ist mit vier eigenen Festmacherleinen ordnungsgemäss zu sichern. Zwei an den Dalben (bzw. Dalbenschoner) und zwei an den dafür vorgesehen Befestigungspunkten (Ringen) am Steg. Die Leiter und Geländer sind nicht dafür zu verwenden.
  • Jedes Boot im Hafen bringt pro Seite mindestens zwei Pfender aus.
  • Verhohlleinen sind am Dalben selber anzubringen und nicht am Dalbenschoner, da sonst die  Höhenanpassung bei Pegelschwankungen nicht mehr funktioniert.
  • Liegen mehrere Segelboote nebeneinander so ist auf den Mastversatz gem. Mastversatzplan zu achten.  
  • 3. Abwesenheiten ab >1 Tag:
  • Bitte das Platzschild auf „grün“ drehen und den Hafenmeister informieren, damit er den Platz an  Gäste vergeben kann.
  • Beendet ein Wassersportler seine Saison so muss der Hafenmeister informiert werden, damit dieser den Platz an Gäste vergeben kann. 
  • 4. Müllentsorgung:
  • Ganze Müllbeutel bitte nicht in den öffentlichen Mülleimern entsorgen. Wenn möglich diesen nach   Hause mitnehmen und dort fachgerecht sortieren und entsorgen. Einzelne Gegenstände dürfen natürlich weiterhin in den öffentlichen Mülleimern entsorgt werden. 
  • 5. Nutzung der Stege: 
  • ist nur Liegeplatzinhabern gestattet. Beim Betreten und Verlassen des Steges ist darauf zu achten, dass die Ketten mit den Schildern "Betreten Verboten" immer ordungsgemäss vor den Stegen hängen. 
  • Auf den gesamten Staganlagen des WVWa ist das Angeln untersagt. 
  • Von den Stegen aus schwimmen zu gehen ist aus Gründen der Sicherheit nicht gestattet. 
  • Auf den Stegen ist es untersagt mit Rollern, Inlinern oder Fahrrädern zu fahren.
  • 6. Parken:
  • Fahrzeuge können auf den an die Grünfläche angrenzenden Parkplätzen abgestellt werden, diese gehöhren zum Hafen.
  • 7. Befahren der Grünanlage:
  • Generell ist das Befahren der Grünanlagen nicht  gestattet.
  • Zum Erhalt oder Unterhalt der Anlage kann diese mit Material oder Werkzeug zum be- und entladen befahren werden. Danach ist das Fahrzeug ausserhalb zu parken.
  • 8. Slipen auf der Rampe am Oststeg:
  • Das Slipen an der Betonrampe ist ausschliesslich für Boote, die von Hand oder mit Hilfe der Seilwinde  geslippt werden.
  • Das befahren der Slipanlage mit PKW/LKW ist zu keiner Zeit zulässig!
  •     Der Vorstand WVWa e.V.  

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