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Regatten
Matchrace auf Mini 12er (2.4mR Klasse) anlässlich der
Saisonerüffnung - 6. Mai 2012
Pfannkuchen Cup / Opti C-Regatta - 16. Juni 2012
WVWa Vereinsregatta - 17. Juni 2012
→ Rangliste /
→ Bilder
4. Mondfänger-Regatta - 7. Juli 2012 - → Rangliste /
→ Bilder
Haftung bei Regatten des WVWa :
Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer
Wettfahrt des WVWa
teilzunehmen oder diese fortzusetzen, liegt allein bei ihm, dieser übernimmt
insoweit auch die
Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und
das sachgemäße
seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den
verkehrssicheren
Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist
berechtigt, in Fällen
höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus
Sicherheitsgründen,
änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die
Veranstaltung
abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des
Veranstalters
gegenüber dem Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem
Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die
dem
Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der
Veranstaltung durch
ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder
Beauftragten
entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt - bzw.
vertragswesentliche
Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich
oder grob
fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist
die Haftung des
Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf
vorhersehbare, typischerweise
eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters
ausgeschlossen oder
eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen
Schadenersatzhaftung auch die
Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen,
Sponsoren und
Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen,
führen oder bei
deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im
Zusammenhang
mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die
gültigen
Wettfahrtregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das
Verbandsrecht
des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung
und
Segelanweisung sind einzuhalten und werden durch Meldung zur
Regattateilnahme ausdrücklich anerkannt.
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